09.12.2015

Illegale Mecklenburger abschieben!

Analyse von Hansjörg Walther

Grenzkontrollen und Visumspflicht innerhalb Deutschlands, verschlossene Grenzen für „Wirtschaftsflüchtlinge“ aus anderen Bundesländern. Was uns empörend erschiene, war im 19. Jahrhundert Realität. Eine Erinnerung an die Durchsetzung der Freizügigkeit in Deutschland

Im Jahre 1862 hält Robert Zelle, später Oberbürgermeister von Berlin, eine vielbeachtete Rede mit dem Titel „Ein deutsches Lebensbild“. Am Anfang entschuldigt er sich bei seinen Zuhörern, dass er sie in die Irre geführt haben könnte. In seinem Vortrag gehe es nämlich nicht um eine berühmte Persönlichkeit, sondern um einen einfachen Schneidergesellen: Johann Leidemit aus Mecklenburg-Schwerin. Dessen Schicksal habe ihm erschreckend vor Augen geführt, „was noch heute Alles mit einem deutschen Unterthan von Gesetzes wegen gemacht werden kann.“ Und das Schlimmste dabei sind die verschlossenen Grenzen in Deutschland. In jener Zeit gibt es kein Deutschland, sondern nur den Deutschen Bund, eine lose Föderation von einundvierzig Staaten.

Zwar sichert die Bundesakte von 1815 zu, dass jeder seinen Wohnsitz frei wählen darf. Doch das gilt nur, wenn er von einem Staat aufgenommen wird. Darauf hat aber niemand ein Anrecht. Und die Staaten schotten sich gegen Ausländer ab, auch gegen „deutsche Ausländer“. Man möchte möglichst keine „Wirtschaftsflüchtlinge“ aufnehmen, wie man es heute nennen würde. Ja, es ist noch schlimmer: Innerhalb der meisten Länder ist sogar die Freizügigkeit zwischen den Gemeinden beschränkt. Besonders paradox ist die Gesetzgebung im Herzogtum Nassau: Ein Zuzügler wird erst dann in einer Gemeinde aufgenommen, wenn er sich dort von seiner Arbeit ernähren kann. Um eine Arbeit aufnehmen zu dürfen, muss er aber vorher in der Gemeinde zugelassen sein.

„Ausländer dürfen sich nur im Land niederlassen, wenn sie keinem Preußen Konkurrenz machen“

Am erbärmlichsten geht es allerdings den Menschen in Mecklenburg. Dort ist zwar im Jahr 1820 die Leibeigenschaft endlich abgeschafft worden. Doch die feudalen Herren haben es so eingerichtet, dass die Untertanen de facto weiter an den Boden gekettet sind. Landarbeiter haben keine Chance, einen Hof zu erwerben. Und die Anzahl der zugelassenen Handwerker ist seit einem Jahrhundert von Staatswegen fest vorgeschrieben. So darf es pro Ort nur einen Schneider geben, und alle Stellen sind schon lange besetzt. Es verwundert von daher nicht, dass der Schneidergeselle Johann Leidemit sein Glück in der Fremde suchen muss. Viele seiner mecklenburgischen Landsleute zieht es über den Ozean, wo sie eine eigene Farm erwerben und frei leben können. Frankreich ist ebenfalls als Ziel beliebt. Die Franzosen genießen seit der Revolution volle Freizügigkeit, und auch für Ausländer stehen die Grenzen offen. In Belgien wird sogar aktiv um Einwanderer geworben. Doch nicht in Deutschland, ganz im Gegenteil.

Geschichte eines innerdeutschen Migranten

Johann Leidemit kommt in den 1850er-Jahren als wandernder Geselle nach Preußen. Für die preußischen Bürger gilt seit den Stein-Hardenbergschen Reformen vom Anfang des Jahrhunderts weitgehende Freizügigkeit, auch wenn diese teilweise wieder durch „Einzugsgelder“ beschränkt worden ist. Doch Ausländer müssen eine ausdrückliche Genehmigung haben, um sich im Land niederzulassen, und dürfen das nur, wenn sie keinem Preußen Konkurrenz machen. Selbst dann sind sie nur geduldet und können jederzeit von den Behörden abgeschoben werden. Anstatt weiter auf Wanderschaft zu gehen, siedelt sich Leidemit mit seiner Braut in Preußen an. Damit sind die beiden nun illegale Einwanderer. Zunächst läuft alles gut. Johann Leidemit findet anständig bezahlte Arbeit und kann sogar etwas ansparen.

Doch 1855 geschieht ihm das Unglück, dass er unberechtigt eines Diebstahls bezichtigt wird. Seitdem ist er im Visier der Behörden. Er bemüht sich, die preußische Staatsbürgerschaft zu erwerben, was alles andere als einfach ist. Und als Johann Leidemit die nötigen Papiere beantragt, wird ohne Vorwarnung verfügt, dass er nach Mecklenburg-Schwerin abgeschoben werden soll. Man begründet das damit, dass er in Untersuchungshaft gesessen habe. Außerdem könnten er und seine Familie der Armenkasse zur Last fallen. Dass Johann Leidemit Ersparnisse hat, gar nicht schlecht verdient und zu Unrecht verdächtigt wurde, spielt keine Rolle. Schließlich muss er im Protokoll bestätigen: „Gesund und marschfähig bin ich.“ Und zurück geht es nach Mecklenburg-Schwerin. Von dort betreibt er weiter ohne Erfolg seine Einbürgerung in Preußen. Allerdings hat er nun das Problem, dass er in wilder Ehe gelebt hat, weshalb die preußischen Behörden die Heirat verlangen. Dazu braucht Johann Leidemit eine Genehmigung in Mecklenburg, und die bekommt er nicht. Aufgrund eines Missverständnisses kehrt er dennoch nach Preußen zurück, wo er dafür bestraft und wieder abgeschoben wird.

In Mecklenburg-Schwerin kann Johann Leidemit immer noch keine Arbeit finden. Da er seine Braut und Kinder nicht im Stich lassen will, wandert er wieder illegal nach Preußen ein. Das geht sogar eine Weile gut. Er ist fleißig, und die Nachbarn sind begeistert von seiner hervorragenden Arbeit. Doch ein neidischer Konkurrent denunziert Leidemit bei den Behörden, die ihn nun wegen illegaler Arbeit bestrafen. Alle Appelle von Johann Leidemit bleiben erfolglos. Letztlich heißt es wieder: „Gesund und marschfähig bin ich.“ Erschöpft von dem langen Kampf und gesundheitlich angeschlagen, muss Johann Leidemit 1860 nach Mecklenburg-Schwerin zurückmarschieren. Das ist zu viel für ihn, und so bricht er kurz vor der Grenze tot zusammen.

Wie Robert Zelle bitter anmerkt: „Vielleicht kommt Leidemit’s Sohn mal auf seiner Wanderschaft [dorthin] und sucht das Grab seines Vaters auf; vielleicht pflanzt er ihm dann ein Kreuz darauf und schreibt daran als Motto die Worte […]: „Sollte ich noch einmal geboren werden, so möchte ich nicht, daß es wieder in Deutschland wäre.“

Streit um Freizügigkeit kehrt zurück

Auch wenn es für den Schneidergesellen Leidemit kein glückliches Ende gibt, so gibt es doch eines für viele andere. Robert Zelle hält seinen Vortrag nicht von ungefähr. Dieser gehört zu einer umfassenden Kampagne liberaler Politiker und Volkswirte, die die unerträglichen Zustände in Deutschland ändern wollen. Allgemeine Freizügigkeit steht bei ihnen oben auf der Agenda. Eine zentrale Rolle spielt dabei der im Jahr 1858 begründete Kongress deutscher Volkswirte, dem liberale Ökonomen, Publizisten und Politiker angehören. Als eine Art wirtschaftspolitisches Parlament hält man jährlich an wechselnden Orten Konferenzen ab. Die dort diskutierten und verabschiedeten Positionen werden über Bücher, wissenschaftliche Zeitschriften und die liberale Presse in die Öffentlichkeit getragen.

Zwei Männer an der Spitze des Kongresses deutscher Volkswirte sind es vor allem, die sich des Themas Freizügigkeit annehmen: Wilhelm Lette, der 1848 der Nationalversammlung in der Paulskirche angehörte und sich im „Zentralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen“ engagiert, und Karl Braun, der 1859 als Präsident des Nassauischen Parlaments eine der liberalsten Regelungen zur Freizügigkeit durchsetzt. Die beiden kommen aus unterschiedlichen Richtungen zu der Ansicht, dass die Grenzen in Deutschland aufgemacht werden müssen. Für Wilhelm Lette ist die Freizügigkeit „das wichtigste Grundrecht der arbeitenden Klassen“, mit dem diese ihre Lage verbessern können. Für Karl Braun ist sie ein integraler Teil der Gewerbefreiheit, an der es in Deutschland mangelt.

Obwohl die Ausgangslage mit Grenzen kreuz und quer durch Deutschland aus heutiger Sicht bizarr erscheint, sind die Diskussionen nur allzu vertraut. Gegen die Freizügigkeit wird ins Feld geführt, dass bei offenen Grenzen Vagabunden und Bettler in Masse einwandern, was zu mehr Kriminalität führen werde. Die Armen würden dorthin strömen, wo es die angenehmsten Armenhäuser gebe, was die kommunalen und staatlichen Finanzen in den Ruin treiben werde. Und während man die Einwanderer als im heutigen Jargon „Sozialtouristen“ fürchtet, hat man gleichzeitig, wenn auch nicht leicht vereinbar, die Sorge, sie würden mit ihrer harten Arbeit die Einheimischen zu Tode konkurrieren.

„Am ärmsten seien schließlich diejenigen Staaten, die die Freizügigkeit am meisten behindern“

Und dann gibt es noch Vorbehalte, dass Zuwanderer die Gemeinden politisch übernehmen und sich deren Vermögen aneignen könnten. Die Volkswirte des Kongresses argumentieren dagegen, dass gerade geschlossene Grenzen die Probleme verfestigen und sogar verschlimmern, gegen die sie helfen sollen. Wer einmal straffällig geworden ist, der kommt nie wieder aus seiner Gemeinde heraus und wird dort ins Abseits gedrängt. So werde er auf seiner abschüssigen Bahn gehalten. Könnte er dorthin ziehen, wo seine Vorgeschichte nicht bekannt ist und wo es Arbeit für ihn gibt, so habe er eine Chance, sich wieder zu etablieren.

Die Sorge, dass Arme angelockt würden, beruhe oftmals auf einer illusionären Selbsteinschätzung der Gemeinden. Wenn man sich aber hiervor fürchte, brauche man jemandem nicht zu verwehren, sich anzusiedeln und einer Arbeit nachzugehen. Eine solche „Niederlassungsfreiheit“ müsse nicht mit der Verpflichtung zur Armenpflege einhergehen. Das „Heimatrecht“ (jemand darf nicht ausgewiesen und muss versorgt werden) könne man erst nach einer Wartezeit verleihen, während der die Heimatgemeinde weiter zuständig bleibe. Genauso lasse sich die Freiheit der Niederlassung von der Aufnahme als Bürger mit aktivem und passivem Wahlrecht und von der Beteiligung am Gemeindevermögen, der sogenannten Realgemeinde, trennen. Damit sei die Sorge gegenstandslos, dass die Zugezogenen sich auf Kosten der Eingesessenen bedienen.

Indem man aber Menschen verwehre, dorthin zu ziehen, wo sie mit ihrer Arbeit am produktivsten sein könnten, verdamme man sie dazu, in hoffnungslosen Gegenden zu bleiben. Hierdurch erhalte, ja, erzeuge man geradezu die Verarmung, gegen die man dann durch Abschottung vorgehen wolle. Am ärmsten seien schließlich diejenigen Staaten, die die Freizügigkeit am meisten behindern, wie etwa Mecklenburg oder Bayern. Und durch eine verbesserte Arbeitsteilung bei offenen Grenzen werde der Wohlstand für alle steigen, während man mit dem Versuch, überlebte Strukturen durch Zwang zu erhalten, höchstens die Stagnation verwalte. Jeder Einwanderer sei ein Gewinn, das gelte nicht nur für Deutsche, sondern für alle Menschen. Je mehr Einwanderer, desto besser.

Die Forderungen der Volkswirte werden 1863 in einer Resolution ihrer Jahresversammlung in Dresden zusammengefasst. Die ersten beiden Punkte lauten dabei:

  • Es soll Jedermann, welcher Gemeinde, welchem Lande oder welcher Nation er auch angehören mag, gestattet sein: an jedem Orte, wo er will, seinen Auf­ent­halt und Wohnsitz zu nehmen, auch jeden an sich erlaub­ten Nahrungszweig zu betreiben, sich zu ver­heirathen und eine Familie zu gründen, desgleichen Grundeigentum zu erwerben.
  • Dieses Recht soll nicht auf Inländer beschränkt, auch weder von dem Erforderniss der Gegenseitigkeit, noch von Einzugsgeldern, oder von sonstigen lästigen und beschränkenden Bedingungen abhängig gemacht werden.

Hingegen wird vorgeschlagen, das „Heimatrecht“ erst nach einer Wartezeit von drei Jahren zu gewähren. Für die Aufnahme als Bürger und die Beteiligung am Gemeindevermögen könne es durchaus engere Regelungen geben, auch wenn eine offene Praxis wünschenswert sei. Während es ungerecht sei, für die Niederlassung „Einzugsgelder“ zu verlangen, sei ein „Aufnahmegeld“ für die Beteiligung am Gemeindevermögen nicht unbillig. Auch wenn der Kongress deutscher Volkswirte sehr erfolgreich die öffentliche Meinung für die Freizügigkeit einzunehmen weiß, geht es trotzdem erst einmal nicht voran. Mit dem Deutschen Krieg wird allerdings eine Veränderung greifbar, und so ruft der Kongress deutscher Volkswirte 1866 wieder zur Einführung der Freizügigkeit auf.

„So antiquiert das 19. Jahrhundert uns erscheinen mag, so modern waren die liberalen Volkwirte und Politiker der Zeit“

Seine führenden Mitglieder, wie etwa Wilhelm Lette und Karl Braun, werden 1867 in den neuen Reichstag des Norddeutschen Bundes gewählt. Aus dem informellen Parlament ist damit ein richtiges geworden. Und nun nehmen die Volkwirte das Heft in die Hand. Dem liberalen Zeitgeist, den sie mitgeprägt haben, kann sich selbst Bismarck nicht entziehen. Als eine der ersten Reformen schafft der erste Reichstag des Norddeutschen Bundes mit dem Passgesetz von 1867 die Pass- und Visapflicht ab. Dabei ist aus heutiger Sicht bemerkenswert, dass dies nicht nur für die Bürger des Norddeutschen Bundes, sondern auch für alle Ausländer gilt. Später im Jahr folgt das Gesetz über die Freizügigkeit. Die vom Reichstag eingesetzte Kommission wird von Karl Braun im Plenum vertreten. Wie beim Passgesetz dreht sich die Debatte nur um einige Nebenfragen. Und Kritik kommt bloß von denjenigen, die noch weiter gehen möchten. Die Freizügigkeit im Norddeutschen Bund wird schließlich 1871 auf ganz Deutschland ausgedehnt.

Aus der Geschichte lernen

Grenzen zwischen den Bundesländern mit Grenzkontrollen und Visa, Beschränkungen der Wanderung innerhalb Deutschlands — all das würde uns absurd und empörend vorkommen. Und jeder wird sich wohl freuen, dass der Kongress deutscher Volkswirte so erfolgreich war. Dabei waren die Argumente für geschlossene Grenzen innerhalb Deutschlands dieselben wie heute für Grenzen um die Staaten. Doch niemand würde wohl noch argumentieren: In Deutschland gibt es ein Gefälle bei der Kriminalität vom Norden zum Süden. Deshalb muss die Mainlinie mit Stacheldraht gesichert werden! Oder: Mehr Arme ziehen vom Osten in den Westen als umgekehrt. Darum muss sofort eine Mauer errichtet werden!

So antiquiert das 19. Jahrhundert uns erscheinen mag, so modern waren die liberalen Volkwirte und Politiker der Zeit. Viele ihrer Argumente kann man ohne Umschweife in der heutigen Diskussion verwenden. So ist der Reformvorschlag von 1863 auch in der aktuellen Lage bedenkenswert: Wie wäre es, den Menschen aus den Balkanländern ein Niederlassungsrecht zu gewähren? Sie könnten nach Deutschland ziehen und hier arbeiten, hätten aber gleichzeitig für eine Wartezeit keinen Anspruch auf Sozialleistungen (außer in akuten Notfällen). Wenn sie doch welche brauchen, müssten sie zurückkehren und diese im Heimatland beziehen. Asylbewerber bekämen als Vorleistung Unterstützung, müssten diese aber bei Ablehnung zurückzahlen. Auf einen Schlag würde so der Weg über das Asylrecht nur für diejenigen Sinn machen, die eine realistische Chance haben, und gleichzeitig die Angst vor „Sozialtourismus“ gegenstandslos werden.

Doch dazu müsste die Debatte nur halb so weit kommen, wie sie im 19. Jahrhundert schon einmal war, etwa mit der Forderung nach Freizügigkeit für „Jedermann, welcher Gemeinde, welchem Lande oder welcher Nation er auch angehören mag“.

jetzt nicht

Novo ist kostenlos. Unsere Arbeit kostet jedoch nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Unterstützen Sie uns jetzt dauerhaft als Förderer oder mit einer Spende!